Die elektronische Patientenakte (ePA)

 

 

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können gesetzlich Versicherte medizinische Informationen wie Diagnosen, Befunde, Medikationspläne oder Impfungen digital speichern und verwalten. Ziel ist es, die Versorgung zu verbessern und Informationen besser verfügbar zu machen - zum Beispiel bei einem Arztwechsel oder im Notfall.

 

 

Vorteile der ePA:
- Zentrale Speicherung wichtiger Gesundheitsdaten - jederzeit verfügbar.
- Bessere Abstimmung zwischen verschiedenen Ärzt:innen durch geteilte Informationen.
- Weniger doppelte Untersuchungen und unnötige Behandlungen.
- Patienten behalten grundsätzlich die Kontrolle über ihre Daten.

 

 

Kritische Aspekte und Einschränkungen:
- Feinsteuerung des Datenzugriffs (z. B. bestimmte Diagnosen nur für bestimmte Behandler   sichtbar) ist nur über eine spezielle App der jeweiligen  Krankenkasse möglich. Wer diese      nicht nutzt, gibt unter Umständen unbeabsichtigt mehr preis, als gewünscht.
  Beispiel: Ein Patient mit einer psychiatrischen Diagnose möchte nicht, dass seine                  Physiotherapiepraxis oder seine Apotheke auf diese Information zugreifen kann, technisch    ist das derzeit nur über die App individuell einstellbar.
- Nicht alle Akteure im Gesundheitswesen sind schon technisch vollständig angebunden.
- Es bestehen Datenschutzbedenken, insbesondere bei sensiblen Diagnosen.
-Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat dazu   aufgerufen, den Schutz sensibler Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu   verbessern. Konkret verlangt sie, dass Patienten und Patientinnen detaillierter in der von   ihnen selbst geführten App festlegen können, welcher Arzt welches einzelne Dokument   einsehen kann.

 

Fazit: Die ePA kann die Versorgung verbessern - aber nur, wenn Patient:innen sich gut informieren und die Zugriffskontrolle aktiv verwalten. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben.